Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB der SIGAN Real Estate (nachfolgend „Makler“) sind unterteilt in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil.

 

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil für Immobilienvermietung-Basis

C. Besonderer Teil für Immobilienvermietung-Komfort

D. Besonderer Teil für Immobilienverkauf-Komfort

 

A. Allgemeiner Teil

Wir, SIGAN Real Estate (Inh. Önder Sigan), Illerstraße 46, 90451 Nürnberg, vermitteln die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. und bieten Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermarktung an.

1. Geltungsbereich, Änderung der AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages und des Dienstleistungsvertrages. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den zugrunde liegenden Vertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.sigan.de einzusehen.

Unseren Kunden und Interessenten werden potentielle Änderungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in elektronischer Form übermittelt. Es gilt eine Widerspruchsfrist von vier Wochen. Sollten die Kunden und Interessenten innerhalb der genannten Frist keinen Widerspruch einlegen, gelten die Änderungen als anerkannt.

2. Online Vertragsschluss

Zum Online-Abschluss eines Makler- oder Dienstleistungsvertrages muss der Kunde die in den Eingabefeldern abgefragten Pflichtangaben zu seiner Person, zur Immobilie und zu den Eigenschaften seines Wunschmieters vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Durch Anklicken der gewünschten Leistung kann der Kunde den Bestellvorgang starten. Nach Eingabe relevanter Daten gelangt der Kunde auf die Bestellübersichtsseite, auf der er seine Angaben nochmals überprüfen kann. Über den Button "Zurück" kann der Kunde Fehler korrigieren. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Mit Absenden des Auftrags durch Anklicken des Buttons "Jetzt bestellen – zahlungspflichtiger Vertrag" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm ausgewählten Dienstleistungen in Bezug auf die Immobilie ab. Unabhängig der zuvor versandten E-Mails kommt der Vertrag erst mit Zusendung einer expliziten Annahmeerklärung von uns zustande (Auftragsbestätigung). Wir sind nicht zur Annahme von Angeboten verpflichtet. 

Wir können das Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die ausgewählten Dienstleistungen innerhalb von zehn Tagen annehmen. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Übermittlung des Angebots zu laufen und endet mit dem Ablauf des zehnten Tages, welcher auf die Übermittlung des Angebots folgt. 

Wenn der Kunde Verbraucher ist, hat er möglicherweise das Recht, seine auf Abschluss eines Vertrags gerichtete Willenserklärung zu widerrufen (Widerrufsrecht). Wegen der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts verweisen wir auf die Widerrufsbelehrung am Ende dieser AGB.

3. Provisionsverlangen

Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch den Makler vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, Beteiligungsvertrag usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision oder Vergütung zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3 % des Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen. Eine entsprechende Provision wird sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber/Besteller, – sofern nichts anderes vereinbart ist – eine Provision in Höhe von zwei Monatsmieten zu zahlen. Durch die Neufassung des WoVermG wird üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber des Maklers sein. Ist das Paket „Immobilienvermietung BASIS“ oder „Immobilienvermietung  KOMFORT“ mit dem Auftraggeber vereinbart, richtet sich der Preis nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise. Sollte es in Ausnahmefällen zum Abschluss eines Suchauftrages in Textform mit dem Mieter als unser Auftraggeber kommen und der Auftrag des Vermieters zur Vermietung einer Wohnung danach uns eingeholt werden, beträgt die Provision des Mieters 2,38 Monatsmieten (inkl. MwSt.). 

Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

4. Vertraulichkeit der Informationen u. Daten

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

5. Doppeltätigkeit

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer/Vermieter (Auftraggeber) als auch für den Käufer/Mieter provisionspflichtig tätig werden.

6. Informationspflicht u. Vollmachterteilung

Der Auftraggeber (Verkäufer/Vermieter) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Miet- oder Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des Miet-/ Kaufvertrages und auf eine Ausfertigung des Miet-/ Kaufvertrages. Bei notariellen Miet-/ Kaufverträgen hat der Makler das Recht im Miet-/ Kaufvertrag seinen Courtageanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten der notariellen Beurkundung trägt der Käufer.

7. Ersatz- u. Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

Der Kunde verpflichtet sich, den Makler umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung von SIGAN Real Estate das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an den Makler einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch dem Makler unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

8. Zwischenmakler u. Gemeinschaftsgeschäfte

Der Makler ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Der Makler wird auf Verlangen offen legen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

9. Auftragsdauer, Kündigung

Der Auftrag beginnt, sobald der Vertrag zustande gekommen ist, und läuft für 6 Monate ab Auftragsbeginn. Wird er nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist in Textform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein Vierteljahr. Nach Ablauf von 12 Monaten nach Auftragsbeginn bedarf der nichtgekündigte Auftrag einer ausdrücklichen Erneuerung. 

Jede Partei kann fristlos aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Makler ist insbesondere gegeben, wenn der Auftraggeber gegen seine in dieser Auftragsbedingung geregelten Verpflichtungen verstößt.

Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten beider Parteien aus bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

10. Geldwäscheprüfung

Der Makler ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

11. Haftungsbegrenzung

11.1 Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt.

11.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

11.3 Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Makler ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Arbeitnehmer.

11.4 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.5 Die Exposés werden vom Makler auf der Grundlage der Informationen des Eigentümers erstellt und basieren auf Informationen und Quellen, die der Makler für zuverlässig erachtet, aber für deren Genauigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Makler keine Gewähr übernimmt.

11.6 Die Objektdarstellung im Exposé ist ausschließlich für Informationszwecke erstellt, um das Verkaufs- bzw. Mietobjekt darzustellen und näher zu erläutern. Es soll dem Empfänger nur als Entscheidungshilfe für die Frage dienen, ob er grundsätzliches Interesse an dem Objekt hat und mit einer eigenen eingehenden Prüfung beginnen will. Das Exposé ist deshalb keine Grundlage für die positive Investitionsentscheidung bzw. die Entscheidung zum Erwerb von Rechten an oder zur Anmietung der Immobilie. Es ersetzt nicht die notwendige Prüfung der darin enthaltenen Tatsachen und Beurteilungen durch eine vom Empfänger selbst durchzuführende Prüfung, die Grundlage einer Kauf- oder Mietentscheidung ist. Deshalb sind Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz oder Auskunftserteilung wegen unvollständiger oder unrichtiger Angaben durch die Überlassung dieses Exposés nicht begründet.

11.7 Das Exposé enthält auch keine Zusicherungen oder Garantien, auf die eine Haftung gestützt werden könnte. Gleiches gilt für sonstige Informationen im Zusammenhang mit diesem Exposé, die dem Empfänger mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden.

11.8 Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger zu vorgenannten Zwecken bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung vom Makler  nicht gestattet. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung, auch in Auszügen, ist nicht gestattet.

11.9 Sie stellen den Makler von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen etwaiger Falschinformationen oder der Verletzung von Schutzrechten Dritter in Verbindung mit der Veröffentlichung der von Ihnen übermittelten Informationen und Unterlagen gegen den Makler geltend machen.

12. Bonitätsauskunft u. Meldung

Der Auftraggeber bevollmächtigt den Makler zur Einholung von SCHUFA-Auskünften. Hierzu hat der Makler einen Vertrag mit der SCHUFA abgeschlossen.

Damit der Makler seinen daraus bestehenden Verpflichtungen zur Abgabe von Meldungen nachkommen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Makler zum Zwecke der Weiterleitung an die SCHUFA folgende Informationen zu melden:

  • offene Forderung nach Titulierung nach einer wirksamen Kündigung gem. den §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 Abs. 3 BGB bzw. wegen Zahlungsverzug nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB 
  • Wurde eine Forderung an die SCHUFA gemeldet, so verpflichtet sich der Auftraggeber auch die Erledigung/Ausgleich dieser Forderung zu melden.

Eine Verarbeitung oder Nutzung dieser Informationen durch den Makler zu anderen als den genannten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Makler stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die aus einer nicht den Zwecken entsprechenden Verarbeitung und Nutzung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden.

13. Beauftragung Dritter, Rechtsnachfolge

Der Makler ist berechtigt, die geschuldeten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Einschaltung Dritter ist insbesondere für die Objektbesichtigung, die Erstellung von Fotografien und Vornahme der Besichtigungstermine mit Mietinteressenten zulässig. Eine Beauftragung Dritter hat keinen Einfluss auf die Auftragspflichten des Maklers. Ein vom Makler beauftragter Dritter gilt als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 Satz 1 Var. 2 BGB. Der Makler ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Maklervertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung bleibt die subsidiäre Haftung des Maklers dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung der Auftragspflichten unberührt.

14. Verjährung

Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche gegenüber SIGAN Real Estate beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

15. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

16. Gerichtsstand

Der Maklervertrag unterliegt deutschem Recht. Für Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche Nürnberg als Gerichtsstand vereinbart.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

18. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns - SIGAN Real Estate, Illerstraße 46, 90451 Nürnberg, E-Mail widerruf@sigan.de, Telefon +49 (0)911-70101060 - mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster‐Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

++ Ende der Widerrufsbelehrung ++

 

Muster-Widerrufsformular:

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.


An

SIGAN Real Estate
Illerstraße 46
90451 Nürnberg

E-Mail: widerruf(at)sigan.de

 

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren  (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

 

B. Besonderer Teil: Auftragsbedingungen für Immobilienvermietung-Basis

Der Auftraggeber bestellt als Vermieter die Dienstleistung „Immobilienvermietung-Basis“ für das im Auftragsformular angegebene Objekt.

1. Dienstleistungsauftrag

Der Makler erbringt für den Vermieter die folgenden Dienstleistungen.

a) Mietpreisfindung

Wir ermitteln den max. Mietpreis und gleichen ihn mit Ihrer Wunschmiete ab. Ist Ihre Wunschmiete im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, dann übernehmen wir diesen Preis. Andernfalls weisen wir Sie darauf hin und legen mit Ihnen den Mietpreis neu fest.

b) Internet- und Printwerbung

Vermarktung (Vermietungsangebot) der Immobilie auf von uns ausgewählten digitalen und analogen Medien (max. 5 Inserate bzw. Medien). Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter uns vorab die in der entsprechenden Eingabemaske abgefragten Daten und Informationen zutreffend und vollständig sowie aktuelle Fotos / Unterlagen von der Immobilie zukommen lässt.

c) Bonitäts-Prüfung ausgewählter Mietinteressenten

Bei der Auswahl von für die Anmietung der Immobilie in Betracht kommenden Wunschmietern holen wir die Zustimmung für eine Bonitätsabfrage ein. Die Bonitätsauskunft und die darin enthaltenen Daten werden von uns jedoch nicht an den Vermieter übermittelt.

d) Interessenten-Management

Während der Vermarktung der Immobilie nehmen wir Anfragen von Mietinteressenten entgegen und beantworten etwaige Rückfragen, soweit wir dazu aufgrund der von dem Vermieter zur Verfügung gestellten Objektinformationen in der Lage sind. Die Kontaktaufnahme gegenüber den Mietinteressenten erfolgt durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen. Zusätzlich treffen wir eine Vorauswahl von Mietinteressenten, die auf das von dem Vermieter vorab erstellte Wunschprofil passen. Darüber hinaus gleichen wir, sofern sich Mietinteressenten melden, deren Angaben mit den Wunschvorstellungen des Vermieters ab und stellen dem Vermieter eine Liste mit maximal zehn der für die Anmietung der Immobilie in Betracht kommenden Wunschmieter zusammen. In Betracht kommen lediglich Wunschmieter, die eine positive Bonität ausweisen können. Die Wunschmieterliste kann auch diejenigen Angaben enthalten, die uns der Mieterinteressent im Rahmen der Nutzung unserer Internetseite zur Verfügung stellt.

Mit der Übersendung dieser Wunschmieterliste sind unsere Leistungen in dem Produkt "Basis" erfüllt.

2. Auftragspflichten Auftraggeber

Der Auftraggeber gewährleistet uns, dass er in Bezug auf die uns übermittelten Inhalte verfügungsbefugt ist. Insbesondere versichert er, …

  • als Eigentümer der Immobilie uneingeschränkt zur deren Vermietung berechtigt zu sein und keinen Beschränkungen hinsichtlich der Weitergabe von objektbezogenen Unterlagen oder Informationen an uns zu unterliegen.
  • als Vermieter bei der Überlassung von Mieterdaten zur Weitergabe der Daten an uns berechtigt zu sein und keinen Beschränkungen hinsichtlich der Weitergabe der Mieterdaten an uns zu unterliegen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Angaben vollständig und richtig zu machen, benötigte Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die er für die Durchführung dieses Auftrags benötigt.

Der Auftraggeber hat uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Immobilie anderweitig vermietet wurde oder aus sonstigen Gründen nicht mehr zur Vermietung ansteht. Dieselbe Informationspflicht gilt, wenn sich die Anforderungen des Auftraggebers an den Wunschmieter geändert haben sollten.

3. Mietpreis (Mietpreisbremse)

Die Festlegung der Miethöhe liegt allein in der Verantwortung des Vermieters. Insbesondere obliegt dem Vermieter die Prüfung, ob die von ihm gewünschte Miete im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht, insbesondere kein Verstoß gegen § 5 WiStG ("Mietwucher") oder §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") vorliegt.

4. Maklergebühr

Mit der Bestellung verpflichtet sich der Auftraggeber den zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, fällig mit Vertragsabschluss.

5. Beauftragung Dritter, Rechtsnachfolge

Der Makler ist berechtigt, die geschuldeten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Beauftragung Dritter hat keinen Einfluss auf die Auftragspflichten des Maklers. Ein vom Makler beauftragter Dritter gilt als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 Satz 1 Var. 2 BGB. Der Makler ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung bleibt die subsidiäre Haftung des Maklers dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung der Auftragspflichten unberührt.

6. Schadensersatz

Falls der Auftraggeber für Miteigentümer ohne Vertretungsvollmacht handelt und der Makler dies nicht wusste, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt, ist er verpflichtet, dem Makler den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

7. Haftung

Der Makler übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber während des Auswahl-verfahrens, der Besichtigungstermine um oder am Gebäude oder nach Abschluss eines Mietvertrags mit einem Mietinteressenten aufgrund falscher oder fehlerhafter Angaben von Mietinteressenten entstehen.

 

C. Besonderer Teil: Auftragsbedingungen für Immobilienvermietung-Komfort

Makler–Alleinauftrag (gewerbliche/private Vermietung).

Sie beauftragen als Auftraggeber den Makler exklusiv zum Nachweis/zur Vermittlung von Mietinteressenten für das im Auftragsformular angegebene Objekt.

1. Maklerauftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Makler zum Nachweis von Mietinteressenten sowie zur Vermittlung eines Mietvertrages.

2. Auftragsdauer, Kündigung

Der Auftrag beginnt, sobald der Maklervertrag zustande gekommen ist, und läuft für 6 Monate ab Auftragsbeginn. Wird er nicht unter Einhaltung einer Monatsfrist in Textform gekündigt, verlängert er sich stillschweigend jeweils um ein Vierteljahr. Nach Ablauf von 12 Monaten nach Auftragsbeginn bedarf der nichtgekündigte Auftrag einer ausdrücklichen Erneuerung.

Jede Partei kann fristlos aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Makler ist insbesondere gegeben, wenn der Auftraggeber gegen seine in dieser Auftragsbedingung geregelten Verpflichtungen verstößt. Eine Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten beider Parteien aus bereits in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

3. Auftragspflichten Makler

a) diesen Makler-Alleinauftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten.

b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen und sonstigen Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.

4. Auftragspflichten Auftraggeber

a) während der Auftragslaufzeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen.

b) dem Makler alle Angaben vollständig und richtig zu machen, die er für die Durchführung dieses Auftrags benötigt.

5. Mietpreis (Mietpreisbremse)

Die Festlegung der Miethöhe liegt allein in der Verantwortung des Vermieters. Insbesondere obliegt dem Vermieter die Prüfung, ob die von ihm gewünschte Miete im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht, insbesondere kein Verstoß gegen § 5 WiStG ("Mietwucher") oder §§ 556d ff. BGB ("Mietpreisbremse") vorliegt.

6. Maklergebühr (Bestellerprinzip)

Bei Abschluss eines Mietvertrages, über das beauftragte Objekt, verpflichtet sich der Auftraggeber den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Pauschalpreis oder die Nachweis-/Vermittlungs-provision in Höhe des vereinbarten Faktors der Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, aus dem vereinbarten Mietpreis zu zahlen, fällig mit Vertragsunterzeichnung.

7. Aufwendungsersatz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht ohne Einfluss Dritter aufgibt, mit Interessenten des Maklers nicht verhandelt oder die Durchführung des Auftrags durch Änderung der Angebotsbedingungen oder auf sonstige Weise erschwert. Der Aufwendungsersatz wird mit dem Tage der Auftragsbeendigung fällig.

8. Aufwandsberechnung

Wenn während der Auftragszeit der Auftraggeber von seiner Absicht das Objekt zu vermieten zurücktritt, so ist an den Makler ein pauschaler Aufwendungsersatz (für Inserats- und Prospektkosten, Kosten für Veröffentlichungen in anderen Medien, wie z.B. Internet sowie Porti, Telefonate, Reise- u. PKW-Kosten, Besichtigungen) von 1 Nettokaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.

9. Schadensersatz

Falls der Auftraggeber für Miteigentümer ohne Vertretungsvollmacht handelt und der Makler dies nicht wusste, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt, ist er verpflichtet, dem Makler den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

10. Haftung

Der Makler übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber während des Auswahlverfahrens, der Besichtigungstermine um oder am Gebäude oder nach Abschluss eines Mietvertrags mit einem Mietinteressenten aufgrund falscher oder fehlerhafter Angaben von Mietinteressenten entstehen.

 

D. Besonderer Teil: Auftragsbedingungen für Immobilienverkauf-Komfort

Makler–Alleinauftrag (gewerbliche/privater Verkauf).

Sie beauftragen als Auftraggeber den Makler exklusiv zum Nachweis/zur Vermittlung von Kaufinteressenten für das im Auftragsformular angegebene Objekt.

1. Maklerauftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Makler zum Nachweis von Kaufinteressenten sowie zur Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses (notarieller Kaufvertrag).

2. Auftragspflichten Makler

a) diesen Makler-Alleinauftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich      ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten. 

b) den Auftraggeber über die Durchsetzbarkeit seiner Preisforderungen und sonstigen      Angebotsbedingungen nach bestem Wissen und Gewissen aufzuklären.

3. Auftragspflichten Auftraggeber

a) während der Auftragslaufzeit keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Auftragsobjekt in Anspruch zu nehmen.

b) dem Makler alle Angaben vollständig und richtig zu machen, die er für die Durchführung dieses Auftrags benötigt. 

c) sollte bei Abschluss dieses Vertrages kein Energieausweis vorhanden sein, wird der Auftraggeber sich umgehend darum kümmern. Dieser ist Voraussetzung für den Abschluss eines notariellen Kaufvertrages.

4. Maklergebühr (Bestellerprinzip)

Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, über das beauftragte Objekt, verpflichtet sich der Auftraggeber den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Pauschalpreis oder die Nachweis-/Vermittlungsprovision in Höhe des vereinbarten Prozentsatzes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, aus der beurkundeten Kaufpreissumme zu zahlen, fällig mit Vertragsunterzeichnung.

5. Beauftragung Dritter, Rechtsnachfolge

Der Makler ist berechtigt, die geschuldeten Dienstleistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Einschaltung Dritter ist insbesondere für die Objektbesichtigung, die Erstellung von Fotografien und Vornahme der Besichtigungstermine mit Kaufinteressenten zulässig. Eine Beauftragung Dritter hat keinen Einfluss auf die Auftragspflichten des Maklers. Ein vom Makler beauftragter Dritter gilt als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 Satz 1 Var. 2 BGB.

Der Makler ist berechtigt, sämtliche Rechte aus dem Maklervertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Im Falle einer solchen Übertragung bleibt die subsidiäre Haftung des Maklers dem Auftraggeber gegenüber für die Erfüllung der Auftragspflichten unberührt.

6. Aufwendungsersatz

Wenn während der Auftragszeit der Auftraggeber von seiner Absicht das Objekt zu verkaufen zurücktritt, so ist an den Makler ein pauschaler Aufwendungsersatz (für Inserats- und Prospektkosten, Kosten für Veröffentlichungen in anderen Medien, wie z.B. Internet sowie Porti, Telefonate, Reise- u. PKW-Kosten, Besichtigungen) von 1,5 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Verkaufspreis zu zahlen.

7. Schadensersatz

Falls der Auftraggeber für Miteigentümer ohne Vertretungsvollmacht handelt und der Makler dies nicht wusste, oder falls der Auftraggeber seine Vertragspflichten verletzt, ist er verpflichtet, dem Makler den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

8. Haftung

Der Makler übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber während des Auswahlverfahrens, der Besichtigungstermine um oder am Gebäude entstehen.

9. Vollmacht

Der Auftraggeber erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundakte, in alle übrigen in Frage kommenden behördlichen Akten einschließlich der des Finanzamtes, sowie in die Akten der Realgläubiger, soweit sie sich auf das Auftragsobjekt beziehen. Sollten hierdurch Kosten entstehen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers. Der Makler ist berechtigt, das Auftragsobjekt allein oder mit Interessenten zu besichtigen.